Personen, welche im Ausland Immobilien besitzen oder Finanzinstrumente (Girokonto, Sparbuch, Wertpapierdepot, Versicherungen etc.) halten, sind in der Regel verpflichtet das Mod. RW zu erstellen. Auf dieses Vermögen ist eventuell eine Vermögenssteuer in Italien zu entrichten.
Personen, welche das Mod. 730 erstellen, müssen das Mod. RW zusätzlich erstellen. Jene Personen, welche hingegen das Mod. Unico verwenden, können die Übersicht RW zusammen abfassen.
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