Mod. 730
Beim Mod. 730 handelt es sich um eine vereinfachte Steuererklärung, sodass nicht alle Einkommensarten mit diesem Modell erklärt werden können. Diese Art der Steuererklärung ist für Angestellte und Rentner geeignet, welche Lohn- bzw. Rentenempfänger im Monat Juli sind.
Heuer bis zum 30. September möglich!
Mod. EINKOMMEN (ex Unico)
Mittels Modell EINKOMMEN (ex UNICO PF) können sämtliche Einkommensarten erklärt werden, sodass dieses Modell von allen Steuerpflichtigen stets abgegeben werden kann.
Heuer bis zum 31. Oktober möglich!
Mod. RW – Auslandsinvestitionen
Alle in Italien steuerlich ansässigen Personen, sind verpflichtet, die im Ausland gehaltenen Investitionen (Immobilien bzw. Finanzinstrumente) mittels dem Mod. RW zu erklären.
Zuweisung der 5‰ und 8‰ auch ohne Steuererklärung
Personen, welche von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, 5 und 8 Promille Ihrer Steuer für soziale Anliegen zuzuweisen, können dies auch ohne Abgabe einer Steuererklärung tun. Es genügt nämlich die entsprechenden Felder des Mod. CU zu unterschreiben und eventuell die Steuernummer der Begünstigten Organisation einzutragen.